Bekanntmachung / Einführung eines Tarifs für die Einblendung von Songtexten bei Singalongs
24.06.2026

Mit Wirkung vom 24. Juni 2026 hat die VG Musikedition den Tarif V-SiL 1 für die Einblendung und Vervielfältigung von Lied-/Songtexten bei Singalongs und ähnlichen Veranstaltungen eingeführt.
Der Tarif umfasst die grafische Vervielfältigung, Verbreitung (§§ 15 Abs. 1 i.V.m. §§ 16, 17 UrhG) und/oder die unkörperliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2 sowie §§ 19, 19a, 20, 21, 22 UrhG) von mit der jeweiligen Musik verbundenen Liedtexten im Rahmen von Veranstaltungen mit dem Zweck des gemeinsamen Gesangs einer Mehrzahl von Personen außerhalb einer vorbestehenden Singgemeinschaft. Veranstaltungen im Sinne des Tarifs sind interaktive Mitsingformate wie z.B. Singalong, „Rudelgesang“, Offene Singen, Gemeinschaftsliedersingen, Singflashmob, Voice Together o.ä.) und vergleichbare Veranstaltungen.
Mit der Einführung des Tarifs V-SiL 1 ermöglicht die VG Musikedition als zentraler One-Stop-Shop den Veranstaltern vorgenannter Formate ab sofort den einfachen und unkomplizierten Rechteerwerb für die Einblendung (auch Vervielfältigung) von Songtexten.
Bitte melden Sie Nutzungen im Sinne des Tarifs V-SiL 1 rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor der Veranstaltung, an (per E-Mail an: info@vg-musikedition.de).