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Erklärung zum Vorbehalt von Rechten für Text- und Data-Mining (TDM) und für das Training von Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI)

18.09.2025

Die Bedeutung generativer künstlicher Intelligenz (KI) wächst in rasanter Geschwindigkeit – insbesondere auch im Bereich der Musik. Dabei geht es vor allem um die Fähigkeiten generativer KI, urheberrechtliche Werke jedweder Art zu speichern. Sowohl beim In- als auch beim Output erfolgt dabei regelmäßig eine Vervielfältigung vorbestehender Werke. Dieses Recht liegt gemäß § 16 UrhG grundsätzlich bei den Urhebern. Eine Ausnahme hiervon sieht die Regelung zum Text- und Data-Mining (TDM) in § 44b UrhG für kommerzielle Nutzungen vor. Darunter ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem große Mengen von Texten und Daten in digitaler Form analysiert, extrahiert und verwertet werden, um z.B. über das Erfassen von Mustern, Trends und Zusammenhängen Informationen zu gewinnen. Nach § 44b Abs. 3 UrhG ist ein solcher Eingriff nur zulässig, solange der Rechteinhaber keinen Nutzungsvorbehalt erklärt (Opt-Out). Diese Regelung soll es ermöglichen, dass die Berechtigten angemessen und effektiv für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden können.

Die VG Musikedition hat sich die Befugnis zur Erklärung des Nutzungsvorbehalts für ihre Mitglieder übertragen lassen und wurde damit in die Lage versetzt, den Rechtevorbehalt kollektiv für ihre vollständigen Werkrepertoires auszusprechen.

Dies vorausgeschickt erklärt die VG Musikedition hiermit den Vorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG für Nutzungen der von der VG Musikedition vertretenen Werke und Ausgaben . Der Vorbehalt gilt auch für Nutzungen außerhalb von Deutschland nach den im Ausland bestehenden Rechtsordnungen.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Lizenznehmer/-innen, die Werke des von der VG Musikedition vertretenen Repertoires öffentlich zugänglich machen, dazu verpflichtet sind, den Nutzungsvorbehalt im Rahmen der Zugänglichmachung in maschinenlesbarer Form in einer Weise zu erklären, dass Dritte die lizenzierten Werke nicht unter § 44b UrhG vergütungsfrei nutzen können.

Mit Erklärung des Rechtevorbehalts sind die ausschließlichen Rechte der Mitglieder der VG Musikedition wiederhergestellt und Dritte somit nicht berechtigt, das Repertoire der VG Musikedition für TDM- und KI-basierte Nutzungen ohne Zustimmung zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Bei beabsichtigten Nutzungen von geschützten Werken zu Zwecken des Text- und Data Mining ist Kontakt mit der VG Musikedition (info@vg-musikedition.de) aufzunehmen.