Informationen zur Vervielfältigung von Noten in Musikschulen
01.01.2026

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten, Lieder und Liedtexte etc.). Relevante Ausnahmen für die Musikschulpraxis existieren nicht.
Musikschulen, Musikinstitute, Musikakademien o.ä. haben allerdings die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen (z.B. Fotokopien) von Noten, Liedern und Liedtexten in begrenztem Umfang herzustellen und im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden. Diese Lizenz ermöglicht es Musikschulen, den Unterricht rechtssicher, attraktiver und flexibler zu gestalten, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt werden dürfen.
Nach dem Erwerb einer Lizenz können Musikschulen Vervielfältigungen von kleineren Werken oder von Teilen von Musikwerken oder Notenausgaben für ihre Schüler und Schülerinnen herstellen und verwenden. Dabei gilt ein jährlicher Vergütungssatz in Höhe von EUR 19,25 pro lizenzpflichtigem Schüler. Musikschulen, die Mitglied in einem Verband sind, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten den in dem Gesamtvertrag vereinbarten Nachlass auf den jährlichen Vergütungssatz (Gesamtverträge). Darüber hinaus können Musikschulen, die religiöse, kulturelle oder soziale Belange sowie nachweislich keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, einen weiteren Rabatt in Höhe von 10 % beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Lizenzierung ab dem 01.01.2026 ausschließlich über die VG Musikedition erfolgt. Ein Vertragsabschluss mit der GEMA ist nicht möglich.
Hinweis für Musikschulen im VdM und bdfm: Die bestehenden Rahmenvereinbarungen, denen die jeweiligen Verbandsmitglieder beitreten können, bleiben unverändert bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei den Geschäftsstellen der Verbände oder über unsere Fachabteilung (per E-Mail erreichbar unter fmu@vg-musikedition.de oder telefonisch unter 0561-1095616).
Weitere Informationen zum Vertragsabschluss finden Sie hier.