Neues „Onlineportal | Musiknutzungen“ für Kirchengemeinden
20.01.2026

Kirchengemeinden mit einem Lizenzvertrag zum Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten (Tarif F-K 1) sind vertraglich dazu verpflichtet, im Rahmen einer sog. Erhebung alle vier Jahre, jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember, diejenigen Vervielfältigungen zu erfassen, die auf Basis des Vertrages erstellt werden. Die Erhebung dient der gerechten Verteilung der Einnahmen an die Rechteinhaber; dazu ist die VG Musikedition als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft gesetzlich verpflichtet.
Die Durchführung der Erhebung erfolgt über das dafür vorgesehene „Onlineportal / Musiknutzungen“: https://vg-musikedition.de/nutzer/nutzerportal. Es ist benutzerfreundlich gestaltet, so dass die Erfassung der hergestellten Vervielfältigungen schnell und einfach erfolgt. Alle wesentlichen Fragen haben sind im Portal in einer FAQ-Liste zusammengefasst.
Kirchengemeinden, die an einer Erhebung teilnehmen müssen, werden rechtzeitig vorab im Dezember informiert.