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Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten in evangelischen Kirchengemeinden / Pauschalvertrag VG Musikedition und EKD: Neu ab 01.01.2026

15.10.2025

Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben ihren Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten bis zum 31.12.2032 verlängert, allerdings endet die Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten zum 31.12.2025.

Damit Gemeinden ab dem 01.01.2026 weiterhin Lieder und Liedtexte beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten bzw. außerhalb von Plattformen im Sinne des UrhDaG einblenden können, benötigen sie zwingend einen gesonderten Lizenzvertrag. Für Liedtexteinblendungen auf YouTube werden die entsprechenden Rechte von der GEMA verwaltet.

Neu von der Vereinbarung umfasst ist ab 2026 die für die Dauer einer konkreten Veranstaltung und auf deren Teilnehmende beschränkte Zugänglichmachung von Liedern und Liedtexten via QR-Code o.ä.

Weiterhin vom Pauschalvertrag umfasst sind Vervielfältigungen (z.B. Fotokopien) für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen. Ebenfalls Bestandteil des Vertrages bleibt die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten mittels Beamer sowie die Herstellung von kleineren Liedsammlungen mit max. acht Seiten zur einmaligen Verwendung in einer einzelnen Veranstaltung (z.B. Trauung oder Konfirmation). Nicht Bestandteil des Vertrages ist - wie bisher - die Herstellung von Kopien und anderen Vervielfältigungen u.a. für Chöre, Solisten und Instrumentalisten.

Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten in evangelischen Kirchengemeinden / Pauschalvertrag VG Musikedition und EKD: Neu ab 01.01.2026 | VG Musikedition