Mitglied werden

Sie sind ein Verlag, Komponist, Textdichterin oder Herausgeber/-in von musikwissenschaftlichen Editionen? Dann sollten Sie Mitglied in der VG Musikedition werden!

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Die Mitgliedschaft in der VG Musikedition ist kostenfrei; es gibt auch keine Aufnahmegebühr (o.ä.). Damit ist es auch für diejenigen Rechteinhaber, die nur gelegentlich urheberrechtlich geschützte Werke schaffen, attraktiv und sinnvoll, Mitglied zu werden. Die VG Musikedition wird für ihre Mitglieder immer dann tätig, wenn Rechte und Vergütungsansprüche individuell nicht oder nur sehr schwer geltend gemacht werden können oder von Gesetzes wegen nur durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden dürfen.

Für Musikverlage und deren Urheber/-innen nimmt die VG Musikedition zahlreiche grafische Vervielfältigungs- und Abdruckrechte wahr, z.B. gegenüber Schulen, Musikschulen, Kirchen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenheimen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Hinzu kommt die Lizenzierung der Übernahme von geschützten Werken in Sammlungen für den Kirchengebrauch (§ 46 UrhG) und in Unterrichts- bzw. Lehrmedien (§ 60b UrhG) sowie die Geltendmachung von zahlreichen gesetzlichen Vergütungsansprüchen, die verwertungsgesellschaftenpflichtig sind.

Für musikwissenschaftliche Herausgeber/-innen und deren Verlage nimmt die VG Musikedition die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche an wissenschaftlichen Ausgaben (§ 70 UrhG) und Erstausgaben (§ 71 UrhG) wahr, also zum Beispiel die Aufführungs- und Senderechte, die Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung, die mechanischen Vervielfältigungsrechte und die sog. Bibliothekstantieme.

Darüber hinaus bietet die VG Musikedition ihren Mitgliedern eine Reihe von zusätzlichen Services und Dienstleistungen im Copyright-Management sowie bei der Wahrnehmung weiterer Rechte an.

Neben den finanziellen Vorteilen hat jedes Mitglied die Möglichkeit, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dort wird über die Grundsätze der VG Musikedition entschieden, so beispielsweise über Änderungen und Ergänzungen der Satzung und der Berechtigungsverträge. Und nicht zuletzt werden von der Mitgliederversammlung die Verteilungspläne zur Ausschüttung der Einnahmen verabschiedet.


Weiterführende Informationen zur Tätigkeit der VG Musikedition und zur Kooperation mit nationalen und internationalen Schwestergesellschaften

Mitglied in der VG Musikedition zu werden, ist denkbar einfach!

Wir benötigen lediglich die folgenden Dokumente:

Berechtigungsvertrag (in zweifacher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle senden)

Aufnahmeantrag (natürliche Personen) per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de

Aufnahmeantrag für Verlage per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de. Verlage müssen darüber hinaus eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine Gewerbeanmeldung einreichen.