Mitgliederversammlung
Teilnahmemöglichkeiten
- Option 1: Persönliche Teilnahme (möglich für alle Mitglieder)
- Option 2: Stellvertretung (für ordentliche Mitglieder)
- Option 3: Stimmrechtsausübung durch einen Verlagsvertreter (Handlungsvollmacht) im Sinne von § 54 HGB gem. § 8 Abs. 4 der Satzung (Verlagsmitglieder, die ordentliches Mitglied oder Delegierter sind)
Darüber hinaus haben ordentliche Mitglieder und Delegierte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Alle Mitglieder können zudem die Mitgliederversammlung am Live-Stream verfolgen.
Mitglied in der VG Musikedition zu werden, ist denkbar einfach!
Wir benötigen lediglich die folgenden Dokumente:
Berechtigungsvertrag (in zweifacher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle senden)
Aufnahmeantrag (natürliche Personen) per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de
Aufnahmeantrag für Verlage per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de. Verlage müssen darüber hinaus eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine Gewerbeanmeldung einreichen.