Mitgliederversammlung

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Teilnahmemöglichkeiten
  • Option 1: Persönliche Teilnahme (möglich für alle Mitglieder)
  • Option 2: Stellvertretung (für ordentliche Mitglieder)
  • Option 3: Stimmrechtsausübung durch einen Verlagsvertreter (Handlungsvollmacht) im Sinne von § 54 HGB gem. § 8 Abs. 4 der Satzung (Verlagsmitglieder, die ordentliches Mitglied oder Delegierter sind)

Darüber hinaus haben ordentliche Mitglieder und Delegierte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Alle Mitglieder können zudem die Mitgliederversammlung am Live-Stream verfolgen.


Mitglied in der VG Musikedition zu werden, ist denkbar einfach!

Wir benötigen lediglich die folgenden Dokumente:

Berechtigungsvertrag (in zweifacher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle senden)

Aufnahmeantrag (natürliche Personen) per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de

Aufnahmeantrag für Verlage per E-Mail senden an mitglieder@vg-musikedition.de. Verlage müssen darüber hinaus eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine Gewerbeanmeldung einreichen.