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Meldung zum Verteilungsplan C

Frist für die Abgabe der Meldung gem. § 2 und § 3 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen des Verteilungsplans C: 30. April 2025, 24 Uhr

Verspätet eingehende Meldungen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

(Credits: pressfoto - www.freepik.com)


Details

Datum30.04.2025