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Meldung zum Verteilungsplan C
Frist für die Abgabe der Meldung gem. § 2 und § 3 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen des Verteilungsplans C: 30. April 2025, 24 Uhr
Verspätet eingehende Meldungen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
(Credits: pressfoto - www.freepik.com)
Details
Datum30.04.2025