Termine | Fristen

30. April 2026, 24 Uhr: Frist für die Abgabe der Meldung gem. § 2 und § 3 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen des Verteilungsplans C.

Verspätet eingehende Meldungen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

(Credits: pressfoto - www.freepik.com)