Termine | Fristen
30. April 2026, 24 Uhr: Frist für die Abgabe der Meldung gem. § 2 und § 3 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen des Verteilungsplans C.
Verspätet eingehende Meldungen können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
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