Vervielfältigung in Kirchen

Lizenzmöglichkeiten


Für Kirchen, Kirchengemeinden sowie Verbände und Bünde gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie im Rahmen von Gottesdiensten oder sonstigen kirchlichen Veranstaltungen Vervielfältigungen von Liedern oder Liedtexten legal genutzt werden können.

  • Abschluss eines Einzelvertrages
  • Abschluss einer Tageslizenz
  • Abschluss von Pauschal-, Rahmen- oder Gesamtverträgen mit größeren Kirchenverbänden, einzelnen Diözesen etc.: Falls Sie an einer solchen Vereinbarung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: gl@vg-musikedition.de.

Mit der Evangelischen Kirche in Deutschland existiert ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Gemeinden ermöglicht, Fotokopien für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Herstellung von Overheadfolien, die Sichtbarmachung der Lieder mittels Beamer sowie die Herstellung von kleineren Liedsammlungen (max. 8 Seiten) für einzelne, einmalige Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten.

Mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) existiert ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Gemeinden ermöglicht, Fotokopien für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Herstellung von kleineren Liedsammlungen (max. 8 Seiten) für einzelne, einmalige Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten.

Nicht Bestandteil des Vertrages mit dem VDD ist – im Vergleich zur entsprechenden Vereinbarung mit der EKD - die Herstellung digitaler Kopien (bspw. für Beamernutzungen) sowie die Nutzung der Kopien in weiteren Gemeindeveranstaltungen. Katholische Gemeinden können diese Rechte allerdings durch Abschluss einer kostengünstigen Zusatzvereinbarung direkt bei der VG Musikedition erwerben: Einzelvertrag.

Auch mit zahlreichen freikirchlichen Gemeinden bzw. großen freikirchlichen Dachverbänden hat die VG Musikedition Pauschal- oder Rahmenverträge abgeschlossen, die es erlauben, analoge und digitale Vervielfältigungen für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie weiteren Veranstaltungen der Gemeinde anzufertigen. Darüber hinaus beinhalten viele Verträge automatisch die Erlaubnis, gemeindeeigene Liedsammlungen anzufertigen.

Falls Sie für Ihre Gemeinde einen Lizenzvertrag benötigen oder wissen wollen, ob ein Pauschalvertrag für Ihre Gemeinde existiert, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 0561/109656-13 oder 0561/109656-14  bzw. wenden Sie sich per E-Mail an: fki@vg-musikedition.de.