Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege

sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen


Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Senioren- und Pflegeheime die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen von Noten (und Lieder/Liedtexte) herzustellen und zu verwenden.

Nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition können Mitarbeiter/-innen der Einrichtung kleinere Werke oder Teile von Werken oder Notenausgaben im Wege der Fotokopie anfertigen oder auf Bildschirmen/ Displays mittels technischer Hilfsmittel anzeigen. Ebenfalls eingeräumt wird in gleichem Umfang das Recht, Werke oder Teile von Werken und/oder Ausgaben zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels technischer Hilfsmittel auf Bildschirmen/Displays (o.ä.) in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung einzubringen.

Je nach Größe der Einrichtung liegt die jährliche Pauschalvergütung in der Regel bei EUR 81,- oder EUR 162,- (zzgl. 7 % USt.). Den kompletten Tarif finden Sie hier.

Einzelheiten können Sie dem Lizenzvertrag bzw. der FAQ-Liste entnehmen. 

Titelliste (PDF)

Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie telefonisch unter 0561/109656-13 oder 0561/109656-14, oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: FSen@vg-musikedition.de.