Fonds zur Förderung der Kindermusikkultur

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Die Förderung durch den Fonds zur Förderung der Kindermusikkultur umfasst vor allem die finanzielle Unterstützung von musikpädagogischen Projekten, Publikationen und Produktionen, die sich in besonderem Maße zur Förderung der Kindermusikkultur für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 14 Jahren eignen, insbesondere in Kinderbetreuungseinrichtungen und in Musikschulen.

Über die Fördermöglichkeiten im Einzelnen, die Form der Antragstellung etc. geben die Satzung und die ergänzenden Ausführungsbestimmungen Auskunft (siehe Kasten rechts). Antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Musikedition sowie sonstige Personen und Einrichtungen, sofern der Antrag von einem angeschlossenen oder ordentlichen Mitglied der VG Musikedition mitgetragen wird.

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium, das gemäß § 4 der Satzung aus drei Mitgliedern der VG Musikedition besteht. Dies sind zurzeit:

Franz-Michael Deimling Katharina Holzmeister (Vorsitz) Rolf Zuckowski


Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass Vorabanfragen (o.ä.) zu den Erfolgsaussichten eines Antrags durch das Kuratorium nicht beantwortet werden können.