Werkanmeldung


Sie sind Mitglied der VG Musikedition und wollen ein Werk oder eine Ausgabe nach § 70 UrhG oder § 71 UrhG als schutzfähig registrieren lassen? Sie wissen nicht, was zu tun ist? Kein Problem! Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Werkanmeldung.

Die VG Musikedition benötigt für jedes Werk ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Werkanmeldeformular:
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Hinweis zur Frage bzgl. des Bestehens von Aufführungsmaterial (S. 1 des Werkanmeldeformulars):

  1. Als „in handelsüblicher Weise erhältlich“ gilt, wenn das Aufführungsmaterial jedenfalls auch über die üblichen, verlagsübergreifenden Vertriebswege erhältlich ist. Dazu zählt der stationäre Handel vor Ort ebenso wie die gängigen Online-Vertriebe (z.B. Amazon, JPC, stretta-Music oder vergleichbare Anbieter oder „Spezialvertriebe“ wie z.B. www.orgelsolo-noten.com).
  2. Ein Indiz für das Vorliegen von Aufführungsmaterial in handelsüblicher Weise kann das Vorhandensein einer ISMN (o.ä.) sein oder wenn das Aufführungsmaterial der Werke und Ausgaben in gängigen Datenbanken (z.B. IDNV, VLB) verzeichnet ist.
     

Zusammen mit diesem Formular senden Sie uns bitte ein Belegexemplar des anzumeldenden Werkes. Der Werkausschuss der VG Musikedition überprüft die eingereichten Werke nun dahingehend, ob die Kriterien für einen urheberrechtlichen Schutz nach § 70 UrhG oder § 71 UrhG erfüllt sind.

Gerne können Sie uns das Belegexemplar auch schon vor endgültiger Drucklegung (also beispielsweise nach der 2. Verlagskorrektur) zukommen lassen; damit geben wir Ihnen die Möglichkeit - bei festgestellter Schutzfähigkeit -, einen entsprechenden Hinweis auf die Vergütungspflicht bei Aufführungen, Sendungen etc. in die Notenausgabe einzufügen.