Vervielfältigungen in Schulen


Grundsätzlich gilt in Deutschland gem. § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten (und Liedtexte). Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in der Praxis allerdings kaum eine Rolle spielen.

Gemeinsam mit der VG Wort, der VG Bild-Kunst sowie den Bildungs- und Presseverlagen hat die VG Musikedition einen Pauschalvertrag mit den Bundesländern geschlossen, der es allen öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) und privaten Schulen i.S.d. Schulgesetze der Länder sowie den Schulen des Gesundheitswesens erlaubt, in begrenztem Umfang analoge und digitale Kopien ausschließlich für den Schulunterricht anzufertigen.

Geregelt ist in dem Gesamtvertrag insbesondere, dass kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs vervielfältigt werden dürfen. In Bezug auf Werke der Musik (Noten und Liedtexte) dürfen Vervielfältigungen wie folgt hergestellt werden:
    - Werke geringen Umfangs - mit max. 6 Seiten – dürfen vollständig vervielfältigt werden.
    - Bei Werken größeren Umfangs dürfen bis zu 15 %, max. aber 20 Seiten, vervielfältigt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Werke/Werkteile weder bearbeitet noch verändert werden dürfen und stets die Quelle anzugeben ist.

Nicht umfasst von der vertraglichen Vereinbarung sind Vervielfältigungsstücke, die für AGs wie Orchester, Chor, Big Band etc. benötigt werden. Das gleiche gilt für Kooperationsangebote, die von öffentlichen oder privaten Musikschulen durchgeführt werden. In diesen Fällen muss zur Herstellung und Verwendung von Vervielfältigungsstücken eine gesonderte Lizenz eingeholt werden.

Weiterführende Informationen unter: 

www.schulbuchkopie.de

https://www.zentralstelle-fotokopieren-an-schulen.de/die-zfs


Dieser Pauschalvertrag mit den Bundesländern gilt nicht für Musikschulen. Das bedeutet, dass Lehrkräfte oder Schüler an öffentlichen und privaten Musikschulen sich grundsätzlich nicht auf diesen Vertrag berufen können. Allerdings besteht auch für Musikschulen die Möglichkeit, Lizenzverträge abzuschließen, die das Fotokopieren von Noten und Liedtexten ermöglichen. Informationen dazu finden Sie hier.