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St. Martin steht vor der Tür: Singen macht Freude – Kopieren braucht eine Lizenz

08.10.2026

Informationen für Kindertageseinrichtungen über die rechtssichere Nutzung von Liedern und Liedtexten

Wenn im November die Laternen leuchten und Kinder singen, gehört das gemeinsame Musizieren für viele Kindertageseinrichtungen zu den schönsten Momenten des Jahres. Damit Kitas Liedtexte und Noten auch für die Vorbereitung und Durchführung von St. Martinsfesten unkompliziert vervielfältigen dürfen, bietet die VG Musikedition eine einfache und kostengünstige Lizenz an.

Denn: Wer geschützte Liedtexte oder Noten kopiert, benötigt dafür grundsätzlich die Zustimmung der Rechteinhaber. Das gilt auch dann, wenn die Kopien ausschließlich für pädagogische Zwecke, für die Kinder oder für die Eltern bestimmt sind. Eine kostenlose „Privatkopie“ oder eine Ausnahme für Kitas sieht das Urheberrecht bei Noten und Liedtexten grundsätzlich nicht vor.

„Gerade beim St. Martinsfest wird deutlich, welchen wichtigen Platz Musik in der Kita einnimmt. Wir möchten deshalb nicht mit erhobenem Zeigefinger auf das Urheberrecht hinweisen, sondern den Einrichtungen eine einfache Lösung anbieten“, sagt Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition. „Mit der Kita-Lizenz können Erzieherinnen und Erzieher Liedtexte und Noten für die musikalische Arbeit mit den Kindern unkompliziert und rechtssicher vervielfältigen.“

Vom Morgenkreis bis zum Laternenumzug

Die Lizenz der VG Musikedition gilt für die Vervielfältigung von Liedern, Liedtexten und Noten für die musikalische Früherziehung, den vorschulischen Unterricht, Musikprojekte und das gemeinsame Singen. Auch Kopien, die den Eltern zum Üben zu Hause mitgegeben werden, sind vom Lizenzumfang erfasst. Ebenso kann die Lizenz die Darstellung von Liedtexten über technische Hilfsmittel wie Beamer oder Bildschirm umfassen.

Damit ist die Lizenz gerade in der Zeit rund um St. Martin praktisch: Ob das neue Laternenlied im Morgenkreis eingeübt, ein Liedtext für die Eltern vervielfältigt oder beim gemeinsamen Singen ein Text auf einem Bildschirm angezeigt wird – die Kita kann solche Nutzungen im Rahmen der Lizenz rechtssicher gestalten.

Rund 30.000 Kitas nutzen bereits die Lizenz

Wie unkompliziert die Lösung angenommen wird, zeigt die aktuelle Entwicklung: Rund 30.000 Kindergärten und vergleichbare Einrichtungen nutzen inzwischen eine Lizenz der VG Musikedition. Sie können damit Liedtexte und Noten für ihre musikalische Arbeit mit Kindern legal und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand vervielfältigen.

Die Lizenz kann direkt online abgeschlossen werden. Für Träger mit mehreren Einrichtungen besteht zudem die Möglichkeit, die Nutzung über einen gemeinsamen Vertrag zu organisieren.

Wichtig: Das gemeinsame Singen und Musizieren mit den Kindern während der Betreuung ist nicht lizenzpflichtig. Eine Lizenz wird dann benötigt, wenn geschützte Liedtexte oder Noten vervielfältigt werden.

„Wir wollen, dass Kinder singen – und zwar möglichst viel“, betont Christian Krauß. „Die Kita-Lizenz soll dabei helfen, dass das Singen mit Liedtexten und Noten genauso unkompliziert möglich ist wie das Singen selbst.“

Für die anstehenden St. Martinsfeste empfiehlt die VG Musikedition den Kitas daher, rechtzeitig zu prüfen, ob eine entsprechende Lizenz besteht. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg bspw. bestehen bereits Pauschalverträge für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur Kita-Lizenz und zum Abschluss eines Lizenzvertrags finden Sie hier.