Kindermusicals | Singspiele
Für den Fall, dass Singspiele, Kindermusicals, Krippenspiele o.ä. szenisch aufgeführt werden, müssen die Aufführungsrechte vor der Aufführung beim jeweiligen Rechteinhaber erworben werden, da solche bühnenmäßigen Aufführungen durch keine Pauschalverträge mit der GEMA oder der VG Musikedition abgedeckt sind.
Einige Verlage (u.a. Strube, Bärenreiter, Bosse, Merseburger, Icebear, Dr. J. Butz, Seebär-Musik) und weitere Rechteinhaber haben die VG Musikedition mit der Wahrnehmung der Aufführungsrechte beauftragt, falls es sich um szenische Aufführungen in Kirchen (auch im Rahmen von Gottesdiensten) oder Schulen handelt.
Zum Erwerb der Aufführungsrechte bitten wir um Zusendung einer Aufführungsmitteilung.