Aufführungen
Immer wenn Sie Musik öffentlich wiedergeben, z.B. aufführen, benötigen Sie dazu eine Lizenz. In vielen Fällen erfolgt die Lizenzierung durch die GEMA oder die Musikverlage direkt.
In einigen Fällen aber, beispielsweise wenn es um „Musik im Gottesdienst“ oder die szenische Aufführung von Singspielen, Kindermusicals, Krippenspielen o.ä. geht, erhalten Sie die passende Lizenz von der VG Musikedition.
Auch bei der Aufführung von Werken, die nach § 70 UrhG (wissenschaftliche Ausgaben) und § 71 UrhG (Erstveröffentlichungen) urheberrechtlich geschützt sind, benötigen Sie eine Lizenz der VG Musikedition, damit sie auf der rechtlich sicheren Seite sind.