Musik im Gottesdienst

Musik ist ein zentraler Bestandteil in Gottesdiensten, Kasualien oder anderen gottesdienstähnlichen (kirchlichen) Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Andachten... Dabei kommt die Musik in verschiedensten Formen zum Einsatz, z.B. (nicht abschließend):

- durch einen (Bläser-)Chor,

- durch die Orgel,

- durch Instrumente, Instrumentalensembles oder Bands,

- durch die Wiedergabe von Musik mittels Tonträger o.ä.,

- durch den gemeinsamen Gesang der Gemeinde (mit und ohne instrumentale Begleitung).

Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG).

Im Auftrag der GEMA macht die VG Musikedition diesen sogenannten Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz haben Freikirchen die Möglichkeit, für sämtliche Musik im Gottesdienst und anderen kirchlichen Feiern praktisch auf das gesamte musikalische Weltrepertoire zugreifen zu können. Von dieser Lizenz umfasst ist darüber hinaus auch die zeitgleiche oder zeitversetzte Sendung (Livestreaming) und die öffentliche Zugänglichmachung (Streaming) von Gottesdiensten im Internet.


Information:

Wenn Sie in Ihren Gottesdiensten oder im Rahmen gottesdienstähnlicher Veranstaltungen Lieder oder Liedtexte fotokopieren oder auf andere Art vervielfältigen (z.B. „Beamen“) wollen, benötigen Sie dazu eine weitere Lizenz, die ebenfalls bei der VG Musikedition erworben werden kann.


Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail.