Aufführungen | Tonträger

Bitte melden Sie der VG Musikedition Ihre geplante Nutzung (z.B. Aufführungen, Tonträgereinspielungen) von Ausgaben und Werken, die gemäß § 70 UrhG oder § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind, mit den dafür vorgesehenen Formularen an. Die VG Musikedition ist berechtigt, bei nicht angemeldeten Aufführungen, Sendungen, Tonträgereinspielungen und anderen genehmigungspflichtigen Nutzungen dem Lizenznehmer die doppelte Vergütung des geltenden Tarifes in Rechnung zu stellen.

Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Aufführungs-, Sende- und Tonträgermitteilungen zu ermöglichen, bitten wir Sie, die dafür vorgesehenen Formulare zu nutzen, vollständig auszufüllen und per E-Mail zu senden.

Bei allen weiteren genehmigungspflichtigen Verwertungen (z.B. im Internet, bei Online-Konzerten, Übertragungen im Kino u.a.) wenden Sie sich bitte vor der jeweiligen Nutzung an die VG Musikedition.