Musikschulen

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten und Songtexte).

Allerdings besteht für Musikschulen, Musikinstitute o.ä. die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen von Noten (und Liedtexten) in begrenztem Umfang herzustellen und im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden. Diese Lizenz ermöglicht es Musikschulen, ihren Unterricht rechtssicher, noch attraktiver und flexibler zu gestalten, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt werden dürfen.

Nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung können Musikschulen Vervielfältigungen von kleineren Werken oder von Teilen von Musikwerken oder Notenausgaben für ihre Schüler und Schülerinnen herstellen und verwenden. Dabei gilt ein jährlicher Vergütungssatz in Höhe von EUR 19,25 (2025: EUR 18,64) pro lizenzpflichtigem Schüler einer Musikschule.

Musikschulen, die Mitglied in einem Verband sind, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten den in dem Gesamtvertrag vereinbarten Nachlass auf den jährlichen Vergütungssatz (Gesamtverträge). Darüber hinaus können Musikschulen, die religiöse, kulturelle oder soziale Belange sowie nachweislich keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, einen weiteren Rabatt in Höhe von 10 % beantragen.

Rahmenvereinbarungen bestehen mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und dem Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm), denen die jeweiligen Verbandsmitglieder beitreten können. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei den Geschäftsstellen der beiden Verbände.

Hinweis für Musikschulen, die nicht Mitglied im VdM oder bdfm sind: Ab 01.01.2026 erfolgt die Lizenzierung wieder direkt über die VG Musikedition. Ein Vertragsabschluss mit der GEMA ist nicht möglich. Für Musikschulen, die vor dem 1. Januar 2026 einen Lizenzvertrag mit der GEMA unterzeichnet haben, ändert sich nichts. Diese Musikschulen erhalten eine persönliche Information mit Kontaktdaten bezüglich der zukünftigen Vertragsbetreuung

Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.