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Kulturfonds

Gemäß § 13 ihrer Satzung hat die VG Musikedition einen Kulturfonds eingerichtet, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerlichen Vorschriften verfolgt.

Die Förderung durch den Kulturfonds umfasst vor allem die finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, soweit sie sich auf das Arbeitsgebiet der VG Musikedition, insbesondere auf die Erschließung von Quellen und Dokumenten, beziehen, sowie die Finanzierung von Notenausgaben, sofern die darin enthaltenen Werke bisher nicht oder nur unzureichend ediert waren.

Über die Fördermöglichkeiten im Einzelnen, die Form der Antragstellung etc. geben die Satzung des Kulturfonds sowie die Hinweise zu den Ausführungsbestimmungen Auskunft. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Informationen zur Beantragung von Druckkostenzuschüssen.

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung des Kulturfonds müssen Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung Mitglied der VG Musikedition sein.