Kulturfonds

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Die Förderung durch den Kulturfonds umfasst vor allem die finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, soweit sie sich auf das Arbeitsgebiet der VG Musikedition, insbesondere auf die Erschließung von Quellen und Dokumenten, beziehen, sowie die Finanzierung von Notenausgaben, sofern die darin enthaltenen Werke bisher nicht oder nur unzureichend ediert waren.

Über die Fördermöglichkeiten im Einzelnen, die Form der Antragstellung etc. geben die Satzung des Kulturfonds sowie die Hinweise zu den Ausführungsbestimmungen Auskunft.

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung des Kulturfonds müssen Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung Mitglied der VG Musikedition sein.

Zur Vereinfachung und damit Beschleunigung von Entscheidungen ist bei Anträgen von Druckkostenzuschüssen ausschließlich das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Zusätzlich sind eine kurze Darstellung des Inhalts der Publikation, eine Begründung der beantragten Fördersumme sowie ggfs. eine Erklärung des Verlags – falls der Antrag vom Herausgeber gestellt wird – beizufügen. Bitte lesen Sie die Hinweise im Antragsformular sorgfältig.

Über die Förderanträge entscheidet das Kuratorium des Kulturfonds. Gemäß § 4 der Satzung des Kulturfonds besteht das Kuratorium aus drei Mitgliedern. Dies sind zurzeit:

Stefanie Clement Prof. Dr. Michael Kube (Vorsitz) Dr. Julia Ronge