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Lizenzangebote für Musikpädagogen und Kitas zum Schuljahresbeginn

23.06.2026

In vielen Bundesländern hat der Schulunterricht nach den Sommerferien wieder begonnen. Das bedeutet, auch der Instrumentalunterricht startet und viele privat unterrichtende oder freiberufliche Musikpädagogen und Musikpädagoginnen nehmen ihre Unterrichtstätigkeit wieder auf. Gerade zu Beginn eines neuen Schuljahres stellt sich dabei oft die Frage nach der Verwendung geeigneter Notenausgaben und dem legalen Einsatz von Notenkopien, für den eine Lizenz der VG Musikedition benötigt wird.

Mit einer solchen verwaltungseinfachen Lizenz der VG Musikedition kann der Instrumental- oder Vokalunterricht rechtlich sicher, attraktiv und flexibler gestaltet werden, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt und verwendet werden dürfen (auch als Digitalisat).

Für Musikschulen besteht ebenfalls die Möglichkeit, durch Erwerb einer Lizenz Noten für den Unterricht (inkl. öffentliche Aufführungen) zu vervielfältigen. Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Schüler und ermöglicht einen individuell gestalteten Unterricht.

Kinderbetreuungseinrichtungen können auch eine Lizenz (schon ab 59,- Euro jährlich) erwerben, um Lieder, Liedtexte oder Noten für die musikalische Früherziehung, den vorschulischen Unterricht, Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe zu vervielfältigen (auch zur Weitergabe an die Eltern).

Weiterführende Informationen (Preise, Leistungsumfang, Online-Lizenz etc.):

Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) von urheberrechtlichen geschützten Werken und Ausgaben. Relevante Ausnahmen für die Praxis in Kinderbetreuungseinrichtungen, Musikschulen oder für den privaten Musikunterricht existieren nicht.