Musikpädagoginnen und Musikpädagogen
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten und Songtexte).
Dennoch ist es Musikpädagogen und Musikpädagoginnen möglich, durch Abschluss eines kostengünstigen Lizenzvertrages mit der VG Musikedition Vervielfältigungen von Noten (und Songexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und im Unterricht zu verwenden. Mit der verwaltungseinfachen Lizenz kann der Instrumental- oder Vokalunterricht rechtlich sicher, attraktiver und flexibler gestaltet werden, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt und verwendet werden dürfen (auch als Digitalisat). Sämtliche im Vertragsumfang hergestellten Vervielfältigungen dürfen auch für Aufführungen verwendet werden.
Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, die Mitglied in einem Verband sind, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten den dort vertraglich vereinbarten Nachlass auf die regulären Tarife.
Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail.