12 Thesen zum Schutz des geistigen Eigentums

29.11.2010

Am Freitag, dem 26. November, hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter vorgelegt.

Unter dem Titel "Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt" bekennt sich der Staatsminister zur Stärkung der Rechtsstellung des Urhebers, für den ein wirksames Urheberrecht unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, von seiner kreativen Arbeit leben zu können, um auch in Zukunft kulturelle Werke und Werte zu schaffen.

Neumann warnt weiter vor einer Umdeutung des Urheberrechts in ein Verbraucherrecht zu Lasten der Urheber. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, begrüßt das klare Bekenntnis des Staatsministers zum Urheber als dem Ausgangspunkt für kulturelle Vielfalt. Es sei aber im digitalen Zeitalter weiterhin notwendig, so Krauß, auch hinsichtlich analoger Nutzungsformen dafür Sorge zu tragen, dass der Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält. Als Beispiel nennt Krauß die grafische Verviefältigung von Werken der Musik: Das Kopieren von Noten - ohne Genehmigung des Rechteinhabers und ohne Zahlung einer Vergütung - sei leider noch immer weit verbreitet und werde vielfach nur als Kavaliersdelikt betrachtet.

Das gesamte Thesen-Papier des Staatsministers für Kultur und Medien finden Sie unter: www.kulturstaatsminister.de