Einheitliche Schutzfristen für Musikkompositionen mit Text

01.11.2012

Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2012 einen Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung der Schutzfristen bei Musikwerken mit Text verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass bei Kompositionen mit Text die siebzigjährige Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letztverstorbenen berechnet wird. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text gelten damit in der gesamten EU die gleichen Regeln. Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Er sieht weiterhin eine Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller vor.
Der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzesentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.