EU-Kommission legt Vorschlag für Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung vor

12.07.2012

Gestern veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die kollektive Rechtewahrnehmung von Urheber – und verwandten Schutzrechten sowie die Vergabe von Mehrgebietslizenzen von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt.

Die VG Musikedition begrüßt das darin formulierte Ziel der EU-Kommission, die Regeln für die kollektive Wahrnehmung im Hinblick auf Transparenz und Verwaltung von Urheberrechten zu vereinheitlichen. Dabei bezieht sich der Vorschlag der Kommission auf alle Organisationen, die auf der Grundlage von Abtretungslizenzen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich oder hauptsächlich Urheberrechte wahrnehmen.
Es sei erfreulich, so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht nur Verwertungsgesellschaften, sondern auch vergleichbar handelnde Organisationen umfasse. Nur so könne gewährleistet werden, dass zum Beispiel Verwertungsgesellschaften in Deutschland, die einer starken Aufsicht und Kontrolle unterliegen, keine Wettbewerbsnachteile gegenüber sonstigen Lizenzagenturen erleiden.