EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung

05.02.2014

Am 4. Februar 2014 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie zur Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften verabschiedet. Durch die Richtlinie sollen einheitliche Mindeststandards und ein rechtssicherer Rahmen für Verwertungsgesellschaften in Europa geschaffen werden. Nach der Annahme durch den Europäischen Rat wird die Umsetzung in nationales Recht durch den Deutschen Bundestag erfolgen.

Viele der seitens der Europäischen Union geforderten Regeln und Mindeststandards, zum Beispiel in Bezug auf Transparenz oder die Rechte der Mitglieder, existieren bereits im deutschen Urheberwahrnehmungsgesetz. Sich aus der Richtlinie ergebende notwendige Veränderungen wird die VG Musikedition zeitnah in die Wege leiten.