Fotokopieren an Schulen neu geregelt

25.11.2008

Durch den jüngst zwischen den Verwertungsgesellschaften Wort, Musikedition sowie Bildkunst und der Kultusministerkonferenz neu abgeschlossenen Vertrag können Lehrkräfte an öffentlichen, allgemein bildenden Schulen auch in Zukunft in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch Fotokopien herstellen. (Diese Regelungen gelten nicht für das Fotokopieren an Musikschulen.)

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt im Einzelnen folgendes:

Kopiert werden darf nur bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten (dies gilt bspw. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher).
Weiter gilt, dass, um die bisherige Kopierflut einzudämmen, aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal kopiert werden darf. Zudem dürfen nur analoge Kopien (Fotokopierer) hergestellt werden. Die digitale Speicherung sowie das digitale Verteilen von Kopien (bspw. per Mail) sind nicht erlaubt.

Die einzigen Unterrichtsmaterialien, aus denen ausnahmsweise mehr als 12 % bzw. sogar das ganze Werk kopiert werden darf, sind solche von nur geringem Umfang. Sie sind in der Regelung klar definiert:
• Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
• sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
• Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Der abgeschlossene Vertrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2008 und läuft zunächst bis zum 31.12.2010.

Der neue Vertrag bietet vor allem Rechtssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer. Die Vertragspartner legen Wert darauf, Inhalt und Bedeutung des Urheberrechts an den Schulen zu vermitteln. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion soll das Bewusstsein für die Werte des geistigen Eigentums an den Schulen verstärkt und das Herstellen von Kopien aus Bildungsmedien reduziert werden.

Möglicherweise werden die Vertragspartner noch im kommenden Schuljahr eine Erhebung durchführen, um festzustellen, wie sich die neue Fotokopierregelung auf die Schulen konkret auswirkt.