Fotokopieren: Erweiterte Angebote für Musikschulen

30.05.2012

Ab sofort haben Musikschulen die Möglichkeit, Kopien von Noten, die im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition legal hergestellt werden, auch zu Aufführungszwecken zu verwenden. Damit kommt die VG Musikedition einem zentralen Wunsch der Musikschulen und Musikschulverbände nach.
Trotz dieser deutlich erweiterten Rechteeinräumung bleiben die entsprechenden Tarife der VG Musikedition unverändert. Das heißt: Für das Fotokopieren von Noten zahlt eine Musikschule, die zu einem Verband gehört, mit dem ein Gesamtvertrag existiert, nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung 1 Euro pro Monat und Schüler. Eine solche Lizenzvereinbarung erlaubt die Herstellung und Nutzung von Notenkopien in folgendem Umfang:

- Kopien von so genannten „kleineren“ Werken mit einer Spieldauer von maximal fünf Minuten;
– Kopien von Teilen/Ausschnitten von Werken oder Ausgaben (maximal 20 Prozent des gesamten Werks bzw. der gesamten Ausgabe);
– Kopien zum besseren Umblättern (Wendestellen);
– Kopien für Juroren bei musikschulinternen Wettbewerben;
- Nutzung sämtlicher Kopien zu Aufführungszwecken.

Mit der Erweiterung des Lizenzpaketes hat nun jede Musikschule die Möglichkeit, für den Praxisgebrauch legal Kopien von Noten herzustellen. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Wir gehen davon aus, dass das gesetzlich festgeschriebene Kopierverbot von Noten in Zukunft respektiert wird und Musikschulen, die Notenkopien herstellen, eine Lizenz bei der VG Musikedition erwerben werden.“ Ähnliche Regelungen, so Krauß weiter, existierten in zahlreichen europäischen Ländern, so zum Beispiel auch in Belgien und Frankreich, wo fast jede Musikschule über einen Vertrag mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften verfügt.