Fotokopieren in Schulen: Neuer Gesamtvertrag unterzeichnet

14.01.2019

Ende 2018 haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungs- und Presseverlagen einen neuen Gesamtvertrag zu Vervielfältigungen im Schulunterricht geschlossen: Demnach können Lehrkräfte auch weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Notenausgaben für den Unterricht analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Im Hinblick auf Noten dürfen kleinere Werke (bis 6 Seiten) vollständig vervielfältigt werden, bei größeren Werken/Ausgaben bis zu 15 %, allerdings maximal 20 Seiten eines Werkes bzw. einer Ausgabe. Die neue Vereinbarung wurde nötig, da sich durch die im Frühjahr 2018 in Kraft getretenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz die Rahmenbedingungen für Nutzungen an Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen geändert haben.

Mit dem neuen Gesamtvertrag sichern die Bundesländer, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Der Vertrag ist hier einsehbar: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6293/pressematerial-zum-download.html.