Information: Bundestag regelt Verlegerbeteiligung

16.12.2016

Im Rahmen der Verabschiedung des Urhebervertragsrechts hat der Bundestag am 15.12.2016 auch eine Ergänzung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) beschlossen. In Bezug auf die Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wird geregelt, dass Urheber nach der Veröffentlichung von verlegten Werken oder mit der Werkanmeldung bei der Verwertungsgesellschaft einer Beteiligung des Verlegers an bestimmten gesetzlichen Vergütungsansprüchen zustimmen können, sofern die Verwertungsgesellschaft die Rechte für Urheber und Verleger gemeinsam wahrnimmt. Des weiteren können Einnahmen unabhängig davon, wer die Rechte eingebracht hat, nach festen Quoten verteilt werden. Die Höhe der Quoten wird dabei von den zuständigen Gremien der Verwertungsgesellschaft festgelegt.