Mitgliederversammlung der VG Musikedition in Kassel

27.05.2008

Am 27. Mai fand die ordentliche Mitgliederversammlung der VG Musikedition im Hotel Mövenpick in Kassel statt. Im Mittelpunkt der Versammlung stand der Geschäftsbericht für das Jahr 2007, in dem zahlreiche Weichen für die Zukunft der VG Musikedition gestellt wurden.

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, berichtete den Anwesenden, dass im Geschäftsjahr 2007 die Erträge leicht auf EUR 2,484 Mio. gesunken sind. Erfreulicherweise aber sei die Gesamtausschüttungssumme um ca. 17 % gegenüber der bisherigen Höchstmarke aus dem Jahr 2005 auf nunmehr EUR 2,403 Mio. gestiegen.

In den Mittelpunkt seines Geschäftsberichts stellte Krauß die Lizenzierung der grafischen Vervielfältigungsrechte. Hierbei betonte er im Besonderen die positive Entwicklung der Erträge aus den Abkommen mit der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie den freikirchlichen Verbänden.

Für das laufende Jahr, so Krauß weiter, sei eine erhebliche Steigerung des Gesamtaufkommens zu erwarten. Vor allem in der Wahrnehmung des Vergütungsanspruchs nach § 46 UrhG, dem so genannten „Schulbuch-Paragraphen“, sei mit einer Steigerung der Erträge um mehr als 50 % zu rechnen. Darüber hinaus nehme die VG Musikedition seit Beginn dieses Jahres im Auftrag der GEMA die Lizenzierung der „Musik im Gottesdienst“ gegenüber Freikirchen wahr. Es sei zu erwarten, dass sich dieser neue Wahrnehmungsbereich sehr schnell zu einem wichtigen und stabilen Ertragsfaktor entwickeln werde.

Friedemann Strube, Präsident der VG Musikedition, äußerte sich in seinem Jahresbericht allerdings sehr besorgt darüber, dass trotz aller Anstrengungen noch immer mehrere Millionen illegale Kopien von Noten jährlich hergestellt werden. Dies betreffe fast alle musizierenden Bereiche, von der Musikschule bis hin zum Kirchenchor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Mitgliederversammlung die Geschäftsführung der VG Musikedition, unter Anderem Verhandlungen mit den Musikschulen über den Abschluss von Kopierlizenzen aufzunehmen, um die finanziellen Einbußen für die Musikverleger, die durch das illegale Kopieren entstehen, zumindest zu kompensieren. Derartige Abkommen, so Strube, bestünden mittlerweile in zahlreichen europäischen Ländern.