Mitteilung: Neue Tarife für die Sparte § 46 UrhG (Kirche)

21.11.2017

Am 1. Januar 2018 tritt ein neuer Tarif für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen von § 46 UrhG (Bereich Kirche) in Kraft. Einzelheiten sind hier abrufbar. Der neue Tarif gilt für sämtliche Sammlungen, die ab dem 1. Januar 2018 erscheinen.