Rechtssicherheit für Schulen beim digitalen Vervielfältigen durch neue Vereinbarung

08.12.2012

Lehrkräfte an Schulen dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte auch digital vervielfältigen und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf einigten sich die Kultusministerien der Länder mit den Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition.

Künftig dürfen 10 Prozent eines Druckwerks (maximal 20 Seiten) von Lehrkräften für die Veranschaulichung des eigenen Unterrichts eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden. Bisher war dies nur analog, also von Papier auf Papier erlaubt. "Ein Meilenstein in der Unterrichtsentwicklung und eine erhebliche Erleichterung der pädagogischen Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer", so die Verhandlungsführer der Länder, Ministerialdirektor Dr. Peter Müller (Bayern) und Staatssekretärin Andrea Becker (Saarland).

"Wir denken, dass wir somit für die Lehrerinnen und Lehrer eine komfortable und rechtssichere Handlungssituation für einen zeitgemäßen Unterricht entwickelt haben, die vor allem auch alltagstauglich ist", erklärte der Geschäftsführer der VG WORT, Dr. Robert Staats, für die Rechteinhaber.

Die neue Vereinbarung umfasst einfache und praktikable Regelungen:
Lehrkräfte können von Printmedien, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 % (maximal 20 Seiten) einscannen. Lehrerinnen und Lehrer können diese digitalisierten Materialien ebenfalls für den eigenen Unterrichtsgebrauch vervielfältigen und an ihre Schüler weitergeben, auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die eingescannten Materialien können zudem für die Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden und außerdem im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop, etc.). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver.

Die bereits 2010 vereinbarten Grundregeln für das analoge Fotokopieren bleiben nahezu unverändert bestehen: Aus praktischen Gründen wurde lediglich der Bezugswert der "kleinen Werkteile" ebenfalls auf 10% eines Werkes neu festgesetzt.