VG Musikedition und VDKC verlängern Rahmenvertrag

12.09.2011

Die VG Musikedition hat den Rahmenvertrag mit dem VDKC (Verband deutscher Konzertchöre) über die Nutzung von Werken und Ausgaben, die gemäß § 70 UrhG und § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind, um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert. Konzertchöre, die dem Rahmenvertrag beitreten, erhalten gegen Zahlung einer verwaltungseinfachen Pauschalvergütung das Recht, geschützte Werke und Ausgaben öffentlich aufzuführen, sowie die Berechtigung zur Aufnahme der öffentlichen Aufführung auf Bild- oder Tonträger zu nicht-kommerzielle Zwecken.