Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege (u.ä.)
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten und Songtexte).
Insbesondere in Senioren- und Pflegeheimen kommt aber der Musik und dem gemeinsamen Singen erfreulicherweise eine immer größere Bedeutung zu (Stichwort „Musikgeragogik“). Regelmäßige musikalische Angebote stärken und stabilisieren im Alter nachweislich die kommunikativen Kompetenzen und tragen daher ganz erheblich zur Erhaltung der Lebensfreude bei. Erfahrungsgemäß kommen dabei auch Kopien von Noten oder Liedtexten zum Einsatz, um das gemeinsame Singen/Musizieren attraktiv und flexibel gestalten zu können. Damit die o.g. Einrichtungen Noten und Liedtexte ganz legal kopieren können, bietet die VG Musikedition kostengünstige und einfache Kopierlizenzen zum Erwerb an.
Je nach Größe der Einrichtung liegt die jährliche Pauschalvergütung in der Regel bei EUR 83,- oder EUR 166,- (zzgl. 7 % USt.). Ist die Einrichtung Mitglied in einem Verband, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhält sie den in dem Gesamtvertrag vereinbarten Nachlass auf den jährlichen Vergütungssatz. Einrichtungen, die nachweislich karitative, religiöse, kulturelle oder soziale Belange verfolgen und gemeinnützig im Sinne von § 52 AO organisiert sind sowie dauerhaft keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, erhalten nochmals zusätzlich einen Nachlass in Höhe von 10 %.
Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail.