Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten und Songtexte).

Nach dem Abschluss einer einfachen und kostengünstigen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition können Einrichtungen der Erwachsenenbildung Noten und Songtexte in bestimmtem Umfang legal vervielfältigen.

Die zu zahlende Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Vervielfältigungen, die pro Jahr in einer Einrichtung angefertigt werden. Bei größeren Lizenzpaketen werden Nachlässe zwischen 2 % - 10 % gewährt. Ist die Einrichtung Mitglied in einem Verband, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhält sie den in dem Gesamtvertrag vereinbarten Nachlass auf den jährlichen Vergütungssatz.

Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail.