Evangelische Gemeinden
Mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) existiert ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Gemeinden ermöglicht, Vervielfältigungen (z.B. Fotokopien) für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Sichtbarmachung der Lieder und Liedtexte mittels Beamer, die Herstellung von kleineren Liedsammlungen (max. acht Seiten) für einzelne, einmalige Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten sowie die Einblendung von Liedtexten bei „Online-Gottesdiensten“.
Gemeinden, die bspw. ein Liederheft o.ä. mit mehr als acht Seiten oder zur mehrmaligen Verwendung herstellen und verwenden möchten, können dazu einen Einzelvertrag mit der VG Musikedition abschließen.