Evangelische Gemeinden

Mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) existiert ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Gemeinden ermöglicht, Vervielfältigungen (z.B. Fotokopien) für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Sichtbarmachung der Lieder und Liedtexte mittels Beamer und die Herstellung von kleineren Liedsammlungen (max. acht Seiten) für einzelne, einmalige Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten.

Gemeinden, die Liedtexte/Lieder bei "Online-Gottesdiensten" auf ihrer Homepage oder anderen Plattformen (ausgenommen Plattformen i.S.d. UrhDaG) einblenden und öffentlich zugänglich machen wollen, benötigen einen gesonderten Lizenzvertrag . Auch für die Herstellung und Nutzung eines Liederheftes o.ä. mit mehr als acht Seiten oder zur mehrmaligen Verwendung ist der Abschluss eines Einzelvertrags mit der VG Musikedition notwendig.