Katholische Gemeinden

Mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) existiert ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Gemeinden ermöglicht, Fotokopien von Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen anzufertigen. Ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist die Herstellung von kleineren Liedsammlungen (max. acht Seiten) für einzelne, einmalige Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten sowie die Einblendung von Liedtexten bei „Online-Gottesdiensten“.

Nicht Bestandteil des Vertrages mit dem VDD ist – im Vergleich zur entsprechenden Vereinbarung mit der EKD - die Herstellung digitaler Kopien (bspw. für Beamernutzungen) sowie die Nutzung der Fotokopien in weiteren Gemeindeveranstaltungen. Katholische Gemeinden können diese Rechte allerdings durch Abschluss einer kostengünstigen Zusatzvereinbarung (Einzelvertrag, Tageslizenz) direkt bei der VG Musikedition erwerben.