Singalong (Mitsingkonzerte)
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten und Songtexte).
Dazu gehört auch die grafische Vervielfältigung, Verbreitung (§§ 15 Abs. 1 i.V.m. §§ 16, 17 UrhG) und/oder die unkörperliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2 sowie §§ 19, 19a, 20, 21, 22 UrhG) von mit der jeweiligen Musik verbundenen Liedtexten im Rahmen von Veranstaltungen mit dem Zweck des gemeinsamen Gesangs einer Mehrzahl von Personen außerhalb einer vorbestehenden Singgemeinschaft.
Veranstaltungen in diesem Sinne sind interaktive Mitsingformate wie z.B. Singalong, „Rudelgesang“, Offene Singen, Gemeinschaftsliedersingen, Singflashmob, Voice Together o.ä.
Mit dem „Tarif V-SiL 1 (Singalong / Liedtexte)“ als zentralem One-Stop-Shop ermöglicht die VG Musikedition Veranstaltern vorgenannter Formate einen einfachen und unkomplizierten Lizenzerwerb für die Sichtbarmachung (Einblendung, Projektion, Anzeige, Textheft o.ä.) von Songtexten in Mitsing-Veranstaltungen.
Bitte melden Sie als Veranstalter Nutzungen im Sinne des Tarifs V-SiL 1 rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor der Veranstaltung, an (singalong@vg-musikedition.de).
Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail.