Freikirchliche Gemeinden

Mit einigen freikirchlichen Bünden und Dachverbänden hat die VG Musikedition Pauschal- oder Rahmenverträge abgeschlossen, die es erlauben, analoge und digitale Vervielfältigungen für den Gemeindegesang (gemeinsamen Gesang) in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie weiteren Veranstaltungen der Gemeinde anzufertigen. Darüber hinaus beinhalten viele Verträge die Erlaubnis, gemeindeeigene Liedsammlungen anzufertigen und Liedtexte bei Online-Gottesdiensten einzublenden.

Sollte Ihre Gemeinde nicht zu einem Bund oder Verband gehören, mit dem bereits ein Vertrag besteht, kann die Gemeinde die zur Vervielfältigung von Liedern und Liedtexten nötigen Lizenzen direkt bei der VG Musikedition erwerben: entweder im Rahmen einer kostengünstigen und verwaltungseinfachen Jahreslizenz (Einzelvertrag) oder durch Abschluss von (14-)Tageslizenzen.

Diese Lizenzen beinhalten insbesondere nachstehende Leistungen bzgl. der grafischen Vervielfältigung von Liedern und Liedtexten:

- Herstellung und Nutzung von Fotokopien und Folien für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie allen nicht-kommerziellen Veranstaltungen der Gemeinde (wie z.B. Jungschartreffen, Seniorentreffen, Frauennachmittage etc.).

- Einspeicherung der Lieder und Liedtexte in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels Beamer zur Verwendung für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie allen nicht-kommerziellen Veranstaltungen der Gemeinde.

Nur bei Jahreslizenz: - Herstellung eines eigenen Gemeindeliederheftes oder einer eigenen Liedsammlung (z.B. Loseblattsammlung oder Ringbuch), sofern es sich dabei nicht um ein professionell hergestelltes Druckerzeugnis handelt. Die Anzahl der hergestellten Exemplare darf dabei die Gemeindegröße (durchschnittliche Besucherzahl des Hauptgottesdienstes) nicht überschreiten.

- Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen auf der Homepage der Gemeinde öffentlich zugänglich zu machen (z.B. um den Gottesdienst via Live-Stream zu übertragen, wobei für die öffentliche Wiedergabe in Einrichtungen, die nicht zur Gemeinde gehören, ggfs. weitere Rechte bei der VG Musikedition einzuholen sind).


Information: Wenn Sie Musik im Gottesdienst oder in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) aufführen oder nutzen wollen, benötigen Sie dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG). Die dazu notwendige sog. „Gottesdienst-Lizenz“ können Sie hier erwerben.